Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Mittagessenversorgung der Kindertagesstätte

Gastro Leinefelde GmbH
Vorm Pfaffenstiege 14
37327 Leinefelde-Worbis

Telefon: 03605 544 19 00
E-Mail: info@gastro-leinefelde.de

Geschäftsführer: Christian Dalmann, Kevin Kühlmorgen
Registergericht: Amtsgericht Jena
Handelsregister: HRB 403027

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung, Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für Kinder in Kindertageseinrichtungen durch die Gastro Leinefelde GmbH.

(2) Das Angebot richtet sich insbesondere an Eltern, Sorgeberechtigte oder sonstige zur Bestellung berechtigte Personen sowie, soweit entsprechend vereinbart, an Kindertageseinrichtungen und deren Träger.

(3) Vertragspartner ist diejenige natürliche oder juristische Person, die das Mittagessen bei der Gastro Leinefelde GmbH bestellt bzw. mit der ein entsprechendes Vertragsverhältnis über die Mittagsverpflegung besteht.

(4) Für andere Leistungen und Geschäftsbereiche der Gastro Leinefelde GmbH können gesonderte Geschäftsbedingungen gelten.

§ 2 Leistungsangebot

(1) Die Gastro Leinefelde GmbH übernimmt die Zubereitung und Lieferung von Mittagessen für Kinder in teilnehmenden Kindertageseinrichtungen.

(2) Das jeweils verfügbare Speisenangebot ergibt sich aus dem aktuellen Speiseplan.

(3) Je nach aktuellem Angebot können unterschiedliche Menüs und besondere Kostformen angeboten werden.

(4) Die Portionierung, Verteilung und Ausgabe der gelieferten Speisen an die Kinder ist nicht Bestandteil der Leistung der Gastro Leinefelde GmbH. Diese Leistungen werden durch die jeweilige Kindertageseinrichtung in eigener Verantwortung erbracht.

(5) Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Gerichts, Menüs oder einer bestimmten Kostform besteht nicht.

(6) Die Gastro Leinefelde GmbH ist berechtigt, in begründeten Fällen Änderungen am Speiseplan vorzunehmen und ein geeignetes Ersatzgericht anzubieten, insbesondere wenn einzelne Zutaten oder Gerichte kurzfristig nicht verfügbar sind.

§ 3 Anmeldung und Kundendaten

(1) Voraussetzung für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung bzw. Registrierung entsprechend dem von der Gastro Leinefelde GmbH für die jeweilige Kindertageseinrichtung angebotenen Verfahren.

(2) Die für Anmeldung, Bestellung, Lieferung und Abrechnung erforderlichen Angaben sind vollständig und richtig anzugeben.

(3) Änderungen der hinterlegten Daten sind der Gastro Leinefelde GmbH rechtzeitig mitzuteilen bzw. im dafür vorgesehenen Online-System zu aktualisieren.

(4) Soweit ein persönliches Kundenkonto genutzt wird, sind die Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

§ 4 Bestellung

(1) Mittagessen können über die von der Gastro Leinefelde GmbH für die jeweilige Kindertageseinrichtung angebotenen Bestellmöglichkeiten bestellt werden.

(2) Bestellungen können grundsätzlich bis spätestens 07:30 Uhr am jeweiligen Liefertag vorgenommen werden.

(3) Für die Einhaltung der Bestellfrist ist der rechtzeitige Eingang der Bestellung im dafür vorgesehenen Bestellsystem bzw. bei der Gastro Leinefelde GmbH maßgeblich.

(4) Nach Ablauf der Bestellfrist besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Mittagessens für den betreffenden Tag.

(5) Mit der Bestellung wird das ausgewählte Mittagessen für den jeweiligen Tag verbindlich bestellt.

§ 5 Stornierung und Abbestellung

(1) Bereits bestellte Mittagessen können grundsätzlich bis spätestens 07:30 Uhr am jeweiligen Liefertag storniert bzw. abbestellt werden.

(2) Die Stornierung erfolgt über die von der Gastro Leinefelde GmbH für die jeweilige Kindertageseinrichtung angebotenen Bestell- und Stornierungsmöglichkeiten.

(3) Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung maßgeblich.

(4) Bei einer fristgerechten Stornierung wird das betreffende Mittagessen nicht berechnet bzw. entsprechend dem verwendeten Abrechnungssystem gutgeschrieben.

(5) Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist das bestellte Mittagessen grundsätzlich kostenpflichtig. Dies gilt insbesondere auch bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Kindes, sofern das Essen nicht rechtzeitig storniert wurde und die Gastro Leinefelde GmbH die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat.

§ 6 Lieferung und Übergabe

(1) Die Gastro Leinefelde GmbH liefert die bestellten Mittagessen an die mit der jeweiligen Kindertageseinrichtung vereinbarte Liefer- bzw. Übergabestelle.

(2) Die Lieferung erfolgt grundsätzlich zu den für die jeweilige Kindertageseinrichtung vereinbarten Zeiten bzw. innerhalb der vereinbarten Lieferzeitfenster.

(3) Verkehrs-, witterungs- oder betriebsbedingte Abweichungen von der vereinbarten bzw. üblichen Lieferzeit können auftreten.

(4) Die Kindertageseinrichtung stellt sicher, dass die Lieferung an der vereinbarten Lieferstelle ordnungsgemäß entgegengenommen werden kann.

(5) Mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Speisen an der vereinbarten Lieferstelle ist die Lieferleistung der Gastro Leinefelde GmbH erbracht.

§ 7 Portionierung, Verteilung und Essensausgabe durch die Kindertageseinrichtung

(1) Die Portionierung, Verteilung und Ausgabe der von der Gastro Leinefelde GmbH gelieferten Speisen an die Kinder erfolgt durch die jeweilige Kindertageseinrichtung und in deren Verantwortungsbereich.

(2) Die Gastro Leinefelde GmbH übernimmt keine Portionierung oder Essensausgabe innerhalb der Kindertageseinrichtung.

(3) Die Kindertageseinrichtung ist für die Organisation und Durchführung der Essensausgabe sowie für die korrekte Zuordnung der Mahlzeiten zu den jeweiligen Kindern verantwortlich.

(4) Dies gilt insbesondere auch für die korrekte Zuordnung bestellter besonderer Kostformen zu den jeweiligen Kindern.

§ 8 Nichtinanspruchnahme

(1) Wird ein ordnungsgemäß bestelltes und geliefertes Mittagessen für ein Kind nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, sofern die Bestellung nicht innerhalb der Frist gemäß § 5 storniert wurde.

(2) Eine Verpflichtung der Gastro Leinefelde GmbH zur Nachlieferung oder späteren Bereitstellung eines nicht in Anspruch genommenen Mittagessens besteht nicht.

§ 9 Ausfall der Lieferung

(1) Kann eine Lieferung aufgrund von Umständen, welche die Gastro Leinefelde GmbH nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, wird die Gastro Leinefelde GmbH die betroffene Kindertageseinrichtung bzw. die Kunden nach Möglichkeit hierüber informieren.

(2) Hierzu können insbesondere erhebliche Verkehrsbehinderungen, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Energie- oder Versorgungsausfälle sowie sonstige Fälle höherer Gewalt gehören.

(3) Für ein Mittagessen, das durch die Gastro Leinefelde GmbH nicht geliefert werden kann, wird kein Entgelt berechnet bzw. ein bereits berechneter Betrag entsprechend gutgeschrieben.

§ 10 Preise

(1) Es gelten die für die jeweilige Kindertageseinrichtung zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

(2) Die aktuellen Preise ergeben sich aus dem Bestellsystem, dem Speiseplan oder den sonstigen aktuellen Preisangaben der Gastro Leinefelde GmbH.

(3) Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(4) Soweit Zuschüsse, Ermäßigungen oder Leistungen Dritter für die Mittagsverpflegung gewährt werden, richtet sich deren Berücksichtigung nach den jeweils geltenden Voraussetzungen und Vereinbarungen.

(5) Preisänderungen gelten für zukünftige Bestellungen. Bereits verbindlich bestellte Mittagessen bleiben von nachträglichen Preisänderungen unberührt.

§ 11 Abrechnung und Zahlung

(1) Die Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt nach dem für die jeweilige Kindertageseinrichtung bzw. den jeweiligen Kunden vereinbarten Abrechnungsverfahren.

(2) Je nach Vereinbarung kann die Abrechnung insbesondere über Rechnung, Guthaben, SEPA-Lastschrift oder andere von der Gastro Leinefelde GmbH angebotene Zahlungsarten erfolgen.

(3) Bei einer Abrechnung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift können die der Gastro Leinefelde GmbH tatsächlich entstandenen und gesetzlich erstattungsfähigen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 12 Allergene, Zusatzstoffe und besondere Kostformen

(1) Informationen über deklarationspflichtige Allergene und Zusatzstoffe ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Speiseplan bzw. den hierzu von der Gastro Leinefelde GmbH bereitgestellten Informationen.

(2) Eltern bzw. Sorgeberechtigte sind dafür verantwortlich, bekannte Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten oder besondere Ernährungsanforderungen ihres Kindes entsprechend den für die jeweilige Kindertageseinrichtung vorgesehenen Verfahren mitzuteilen.

(3) Soweit besondere Kostformen bestellt werden, müssen die hierfür erforderlichen Angaben vollständig und richtig übermittelt werden.

(4) Die Kindertageseinrichtung ist im Rahmen der von ihr vorgenommenen Portionierung, Verteilung und Essensausgabe für die korrekte Zuordnung der gelieferten Mahlzeiten und besonderen Kostformen zu den jeweiligen Kindern verantwortlich.

(5) Bei Unklarheiten hinsichtlich der Zusammensetzung eines Gerichts oder einer besonderen Kostform ist vor der Bestellung bzw. Ausgabe Rücksprache mit der Gastro Leinefelde GmbH zu halten.

(6) Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Sonderkost besteht nur, wenn diese von der Gastro Leinefelde GmbH für die betreffende Kindertageseinrichtung angeboten bzw. ausdrücklich vereinbart wurde.

(7) Angaben zu besonderen Kostformen und Speisen ersetzen keine individuelle ärztliche oder ernährungsmedizinische Beratung.

§ 13 Lebensmittelhygiene und Verantwortungsübergang

(1) Die Gastro Leinefelde GmbH ist für die Einhaltung der für die Zubereitung, den Transport und die Lieferung in ihrem Verantwortungsbereich geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen verantwortlich.

(2) Mit der ordnungsgemäßen Übergabe der Speisen an der vereinbarten Lieferstelle übernimmt die Kindertageseinrichtung die Verantwortung für die sachgerechte weitere Behandlung der Speisen in ihrem Verantwortungsbereich.

(3) Die Kindertageseinrichtung ist nach der Übergabe insbesondere für die Einhaltung der in ihrem Verantwortungsbereich geltenden Anforderungen bei Aufbewahrung, Warmhaltung, Portionierung, Verteilung und Essensausgabe verantwortlich.

(4) Die Kindertageseinrichtung hat sicherzustellen, dass die Speisen nach der Übergabe sachgerecht behandelt und entsprechend den geltenden lebensmittelrechtlichen und hygienischen Anforderungen an die Kinder ausgegeben werden.

(5) Die gesetzlichen Verantwortlichkeiten der Beteiligten bleiben unberührt.

§ 14 Reklamationen

(1) Sollte ein Mittagessen nicht der Bestellung entsprechen oder erkennbare Mängel aufweisen, sollte dies der Gastro Leinefelde GmbH möglichst zeitnah nach Feststellung mitgeteilt werden, damit eine schnelle Prüfung und Klärung erfolgen kann.

(2) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.

§ 15 Haftung

Für die Haftung der Gastro Leinefelde GmbH gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 16 Datenschutz

(1) Die Gastro Leinefelde GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Personenbezogene Daten werden verarbeitet, soweit dies insbesondere für Anmeldung, Bestellung, Lieferung und Abrechnung erforderlich ist oder eine sonstige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht.

(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Gastro Leinefelde GmbH.

§ 17 Beendigung der Teilnahme an der Mittagsverpflegung

(1) Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung kann entsprechend den für die jeweilige Kindertageseinrichtung geltenden Bedingungen beendet werden.

(2) Bereits vorgenommene Bestellungen werden durch die Beendigung der Teilnahme nicht automatisch storniert. Für diese gelten die Stornierungsregelungen gemäß § 5.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Individuelle Vereinbarungen mit der jeweiligen Kindertageseinrichtung bzw. deren Träger haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht eingeschränkt werden.

(3) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

Gastro Leinefelde GmbH
Vorm Pfaffenstiege 14
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 544 19 00
E-Mail: info@gastro-leinefelde.de