Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Schulspeisung der Gastro Leinefelde GmbH

Gastro Leinefelde GmbH
Vorm Pfaffenstiege 14
37327 Leinefelde-Worbis

Telefon: 03605 544 19 00
E-Mail: info@gastro-leinefelde.de

Geschäftsführer: Christian Dalmann, Kevin Kühlmorgen
Registergericht: Amtsgericht Jena
Handelsregister: HRB 403027

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung und Bereitstellung von Schulessen durch die Gastro Leinefelde GmbH.

(2) Das Angebot richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern, Sorgeberechtigte oder sonstige zur Bestellung berechtigte Personen sowie, soweit entsprechend vereinbart, an Schulen, Schulträger und sonstige Einrichtungen.

(3) Vertragspartner ist diejenige natürliche oder juristische Person, die das Schulessen bei der Gastro Leinefelde GmbH bestellt bzw. mit der ein entsprechendes Vertragsverhältnis über die Schulverpflegung besteht.

(4) Für andere Leistungen und Geschäftsbereiche der Gastro Leinefelde GmbH können gesonderte Geschäftsbedingungen gelten.

§ 2 Leistungsangebot

(1) Die Gastro Leinefelde GmbH bietet die Zubereitung und Bereitstellung von Mittagessen für Schülerinnen und Schüler an teilnehmenden Schulen und Einrichtungen an.

(2) Das jeweils verfügbare Speisenangebot ergibt sich aus dem aktuellen Speiseplan.

(3) Je nach aktuellem Angebot können unterschiedliche Menüs und besondere Kostformen angeboten werden.

(4) Ein Anspruch auf die dauerhafte Verfügbarkeit eines bestimmten Gerichts, Menüs oder einer bestimmten Kostform besteht nicht.

(5) Die Gastro Leinefelde GmbH ist berechtigt, in begründeten Fällen Änderungen am Speiseplan vorzunehmen und ein gleichwertiges Ersatzgericht anzubieten, insbesondere wenn einzelne Zutaten oder Gerichte kurzfristig nicht verfügbar sind.

§ 3 Anmeldung und Kundendaten

(1) Voraussetzung für die Teilnahme an der Schulverpflegung ist grundsätzlich eine vorherige Anmeldung bzw. Registrierung entsprechend dem von der Gastro Leinefelde GmbH für die jeweilige Schule angebotenen Verfahren.

(2) Die für die Anmeldung, Bestellung und Abrechnung erforderlichen Angaben sind vollständig und richtig anzugeben.

(3) Änderungen der hinterlegten Daten sind der Gastro Leinefelde GmbH rechtzeitig mitzuteilen bzw. im dafür vorgesehenen Online-System zu aktualisieren.

(4) Soweit ein persönliches Kundenkonto genutzt wird, sind die Zugangsdaten vor dem unbefugten Zugriff Dritter zu schützen.

§ 4 Bestellung

(1) Schulessen können über die von der Gastro Leinefelde GmbH für die jeweilige Schule angebotenen Bestellmöglichkeiten bestellt werden.

(2) Bestellungen können grundsätzlich bis spätestens 07:30 Uhr am jeweiligen Liefertag vorgenommen werden.

(3) Für die Einhaltung der Bestellfrist ist der rechtzeitige Eingang der Bestellung im dafür vorgesehenen Bestellsystem bzw. bei der Gastro Leinefelde GmbH maßgeblich.

(4) Nach Ablauf der Bestellfrist besteht kein Anspruch auf die Bereitstellung eines Mittagessens für den betreffenden Tag.

(5) Mit der Bestellung wird das ausgewählte Mittagessen für den jeweiligen Tag verbindlich bestellt.

§ 5 Stornierung und Abbestellung

(1) Bereits bestellte Schulessen können grundsätzlich bis spätestens 07:30 Uhr am jeweiligen Liefertag storniert bzw. abbestellt werden.

(2) Die Stornierung erfolgt über die von der Gastro Leinefelde GmbH für die jeweilige Schule angebotenen Bestell- und Stornierungsmöglichkeiten.

(3) Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der rechtzeitige Eingang der Stornierung maßgeblich.

(4) Bei einer fristgerechten Stornierung wird das betreffende Mittagessen nicht berechnet bzw. entsprechend dem für die jeweilige Schule verwendeten Abrechnungssystem gutgeschrieben.

(5) Nach Ablauf der Stornierungsfrist ist das bestellte Mittagessen grundsätzlich kostenpflichtig. Dies gilt auch bei Krankheit, Unterrichtsausfall, vorzeitigem Schulschluss, Klassenfahrten, Wandertagen oder sonstiger Abwesenheit, sofern das Essen nicht rechtzeitig storniert wurde und die Gastro Leinefelde GmbH die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat.

§ 6 Lieferung, Bereitstellung und Essensausgabe

(1) Die Gastro Leinefelde GmbH liefert die bestellten Mittagessen an die jeweilige Schule bzw. Einrichtung oder stellt diese dort entsprechend der mit der Schule oder dem Schulträger getroffenen Vereinbarung bereit.

(2) Die Lieferung und Bereitstellung erfolgt grundsätzlich zu den für die jeweilige Schule vereinbarten Zeiten und unter Berücksichtigung der organisatorischen Abläufe der Schule.

(3) Soweit dies für die jeweilige Schule vereinbart ist, erfolgt die Ausgabe der Mittagessen in der Schule durch die Gastro Leinefelde GmbH oder durch deren Beauftragte.

(4) Soweit keine Essensausgabe durch die Gastro Leinefelde GmbH oder deren Beauftragte vereinbart wurde, richtet sich die Ausgabe und Verteilung der bereitgestellten Speisen nach den zwischen der Gastro Leinefelde GmbH, der Schule bzw. dem Schulträger getroffenen Vereinbarungen.

(5) Die konkrete Organisation der Essensausgabe, insbesondere Ausgabeort, Ausgabezeiten und gegebenenfalls die Art der Identifikation des Essensteilnehmers, kann je nach Schule unterschiedlich geregelt werden.

(6) Der Essensteilnehmer hat die für die jeweilige Schule geltenden organisatorischen Vorgaben zur Essensausgabe zu beachten.

§ 7 Nichtabholung und Nichtinanspruchnahme

(1) Wird ein ordnungsgemäß bestelltes und bereitgestelltes Mittagessen vom Essensteilnehmer nicht abgeholt oder nicht in Anspruch genommen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, sofern die Bestellung nicht innerhalb der Frist gemäß § 5 storniert wurde.

(2) Eine Verpflichtung der Gastro Leinefelde GmbH zur Aufbewahrung, Nachlieferung oder späteren Ausgabe eines nicht abgeholten Mittagessens besteht nicht.

§ 8 Ausfall der Leistung

(1) Kann die Lieferung oder Bereitstellung aufgrund von Umständen, welche die Gastro Leinefelde GmbH nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, wird die Gastro Leinefelde GmbH die betroffene Schule bzw. die Kunden nach Möglichkeit hierüber informieren.

(2) Hierzu können insbesondere erhebliche Verkehrsbehinderungen, extreme Witterungsverhältnisse, behördliche Anordnungen, Energie- oder Versorgungsausfälle sowie sonstige Fälle höherer Gewalt gehören.

(3) Für ein Mittagessen, das durch die Gastro Leinefelde GmbH nicht geliefert bzw. nicht bereitgestellt werden kann, wird kein Entgelt berechnet bzw. ein bereits berechneter Betrag entsprechend gutgeschrieben.

§ 9 Preise

(1) Es gelten die für die jeweilige Schule bzw. Einrichtung zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise.

(2) Die aktuellen Preise ergeben sich aus dem Bestellsystem, dem Speiseplan oder den sonstigen Preisangaben der Gastro Leinefelde GmbH.

(3) Die angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

(4) Soweit für einzelne Essensteilnehmer Zuschüsse, Ermäßigungen oder Leistungen Dritter gewährt werden, richtet sich deren Berücksichtigung nach den jeweils geltenden Voraussetzungen und Vereinbarungen.

(5) Preisänderungen gelten für zukünftige Bestellungen. Bereits verbindlich bestellte Mittagessen bleiben von nachträglichen Preisänderungen unberührt.

§ 10 Abrechnung und Zahlung

(1) Die Abrechnung der Schulverpflegung erfolgt nach dem für die jeweilige Schule bzw. den jeweiligen Essensteilnehmer vereinbarten Abrechnungsverfahren.

(2) Je nach Vereinbarung kann die Abrechnung insbesondere über Rechnung, Guthaben, SEPA-Lastschrift oder andere von der Gastro Leinefelde GmbH angebotene Zahlungsarten erfolgen.

(3) Bei einer Abrechnung auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift können die der Gastro Leinefelde GmbH tatsächlich entstandenen und gesetzlich erstattungsfähigen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt werden.

§ 11 Allergene, Zusatzstoffe und Sonderkost

(1) Informationen über deklarationspflichtige Allergene und Zusatzstoffe ergeben sich aus dem jeweils aktuellen Speiseplan bzw. den hierzu von der Gastro Leinefelde GmbH bereitgestellten Informationen.

(2) Bei Lebensmittelallergien, Unverträglichkeiten oder besonderen Ernährungsanforderungen sind die entsprechenden Angaben vor der Bestellung zu beachten.

(3) Bestehen Unklarheiten hinsichtlich der Zusammensetzung eines Gerichts oder einer besonderen Kostform, ist vor der Bestellung Rücksprache mit der Gastro Leinefelde GmbH zu halten.

(4) Ein Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Sonderkost besteht nur, wenn diese von der Gastro Leinefelde GmbH für die betreffende Schule angeboten bzw. ausdrücklich vereinbart wurde.

(5) Die Bezeichnung eines Gerichts als besondere Kostform ersetzt keine individuelle medizinische oder ernährungsmedizinische Beratung.

§ 12 Reklamationen

(1) Sollte ein Mittagessen nicht der Bestellung entsprechen oder erkennbare Mängel aufweisen, sollte dies der Gastro Leinefelde GmbH möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine schnelle Klärung erfolgen kann.

(2) Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben hiervon unberührt.

§ 13 Haftung

Für die Haftung der Gastro Leinefelde GmbH gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 14 Datenschutz

(1) Die Gastro Leinefelde GmbH verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Die im Rahmen der Schulverpflegung erhobenen Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies für Anmeldung, Bestellung, Bereitstellung, Essensausgabe und Abrechnung erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung der Gastro Leinefelde GmbH.

§ 15 Beendigung der Teilnahme an der Schulverpflegung

(1) Die Teilnahme an der Schulverpflegung kann entsprechend den für die jeweilige Schule geltenden Bedingungen beendet werden.

(2) Bereits vorgenommene Bestellungen werden durch die Beendigung der Teilnahme nicht automatisch storniert. Für diese gelten die Stornierungsregelungen gemäß § 5.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 16 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als hierdurch zwingende gesetzliche Verbraucherschutzvorschriften nicht eingeschränkt werden.

(2) Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Gerichtsstand.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

Gastro Leinefelde GmbH
Vorm Pfaffenstiege 14
37327 Leinefelde-Worbis
Telefon: 03605 544 19 00
E-Mail: info@gastro-leinefelde.de